Wir haben schon sehr viel erreicht. Nachhaltigkeit ist jedoch ein kontinuierlicher Prozess.

Engagiert stellen wir uns dieser Aufgabe und integrieren das Prinzip der Nachhaltigkeit fortwährend in alle Geschäftsfelder des Konzerns. Grundlage hierfür ist ein konzernweites Nachhaltigkeitsmanagement, das von mehr als 50 Nachhaltigkeitsbeauftragten in den einzelnen Gesellschaften und Bereichen des Konzerns unterstützt wird.

Nachhaltigkeitsmanagement im ENTEGA-Konzern

Die Aufgabe des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, die ökologischen und sozialen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsstrategie mit geeigneten Instrumenten und Konzepten umzusetzen.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist unsere Klimabilanz. Diese erstellen wir auf der Basis des Corporate Accounting and Reporting Standard des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), dem international führenden Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements engagieren wir uns in folgenden Gremien und Verbänden:

Partner

ENTEGA ist Mitglied der GRI Community.
www.globalreporting.org

Leitlinien und Standards

Richtschnur für das Nachhaltigkeitsmanagement von ENTEGA sind neben externen Standards für verantwortungsbewusste Unternehmensführung die Grundsätze, die im unternehmenseigenen Leitbild und den Richtlinien formuliert wurden.

Umwelt- und Energiepolitik

Die Umwelt- und Energiepolitik des ENTEGA-Konzerns gibt den Rahmen für die Aktivitäten des Konzerns und der Gesellschaften vor. Das Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduktion von direkten und indirekten negativen Umwelteinwirkungen durch unsere Geschäftstätigkeit.

Die Umwelt- und Energiepolitik stellt für das Unternehmen eine Verpflichtung zur ständigen Verbesserung dar, der sich die Führungskräfte und die Mitarbeiter im ENTEGA-Konzern gemeinsam stellen. Die strategischen und operativen Ziele sind mit ihr konform oder leiten sich sogar direkt aus ihr ab. ENTEGA strebt durch ihr Handeln und Engagement an, diese Ziele zu erreichen. Sowohl die Umwelt- und Energiepolitik als auch die daraus abgeleiteten Umwelt- und Energieziele werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Zur Konkretisierung unserer Umwelt- und Energiepolitik haben wir, nach einem mehrmonatigen Konsultationsprozess mit Führungskräften aus allen Unternehmensbereichen, im Jahr 2020 konkrete Nachhaltigkeitsziele entwickelt. 

ENTEGA5 – so heißt das Zielsystem mit seinen fünf Handlungsfeldern. Das gesamte Zielsystem wird  vom Nachhaltigkeitsmanagement kontinuierlich
auf den Prüfstand gestellt, die Zielerreichung ausgewertet und die Zielauswahl bei Bedarf angepasst. Die Nachhaltigkeitsziele sind Teil der strategischen Unternehmensziele und werden bei den regelmäßig stattfindenden Strategie-Workshops der Führungskräfte berücksichtigt.

CSR-Grundsätze

Als Eckpfeiler der sozialen Dimension der nachhaltigen Unternehmensentwicklung wurde das bestehende Instrument des Code of Conduct weiterentwickelt und um die Prinzipien des Global Compact ergänzt. Der Code of Conduct definiert das Verständnis des Unternehmens von ethischen Grundsätzen für sein Verhalten in der Geschäftswelt und gegenüber der Gesellschaft. 

Darüber hinaus folgt der ENTEGA-Konzern den Richtlinien des Darmstädter Beteiligungskodex (DBK). Dieser orientiert sich an bereits bestehenden Regelwerken. Neben den OECD-Prinzipien, der Richtlinie 2006/46/EG vom 14. Juni 2006, dem Abschlussbericht zur Sozialen Taxonomie der EU, dem Deutschen Corporate Governance Kodex, dem Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex und den Grundsätzen für Bundesbeteiligungen sind auch verschiedene Kodizes der Bundesländer und Kommunen berücksichtig.

ENTEGA unterstützt seit Ende 2010 die Global Compact Initiative der Vereinten Nationen und engagiert sich im Deutschen Global Compact Netzwerk. Jedes Jahr aufs neue bekräftigt der Vorstand der ENTEGA AG einmal jährlich mit einer Verpflichtungserklärung sein Bekenntnis zu den Zielen des UN Global Compact und zu deren Umsetzung. Mit dieser Erklärung verpflichten wir uns, die zehn Prinzipien des UN Global Compact im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Anti-Korruption einzuhalten und diese in unsere Unternehmensstrategie und unsere Unternehmenskultur zu integrieren. Darüber hinaus bekennen wir uns zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Mit unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen wir der Aufforderung zur Erstellung eines UN-Global-Compact-Fortschrittsbericht nach. 

Außerdem unterstützen wir die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Wir leisten in elf von 17 Zielfeldern der SDG unseren Beitrag. 

Wir achten auf Diversität und Chancengleichheit weil wir sie ethisch für unabdingbar halten. Deshalb haben wir bereits 2007 die „Charta der Vielfalt“ des bundesweit anerkannten Vereins Charta der Vielfalt e. V. unterzeichnet. ENTEGA verpflichtet sich damit, jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden und zu bekämpfen. 

Lieferanten-Policy

Für unsere Lieferanten und Dienstleister haben wir Vorgaben bezüglich Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsvermeidung entwickelt und kommunizieren diese auf unserem Einkaufsportal. In den allgemeinen Einkaufsbedingungen ist beispielweise geregelt, dass wir von unseren Auftragnehmenden über den Einsatz von Subunternehmen informiert werden müssen und dass sowohl beim Auftragnehmenden als auch bei den beauftragten Subunternehmen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn eingehalten werden muss.

Weiter gehen unsere ‚Verhaltensprinzipien für Lieferanten‘. Dort verdeutlichen wir, dass wir auf der Basis des eigenen Code of Conduct, des UN Global Compact sowie der ILO-Kernarbeitsnormen arbeiten und diese Grundsätze zusammen mit dem geltenden Recht als Normengefüge die Grundlagen unseres Handelns bilden. Eine gleiche Grundhaltung erwarten wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern. Konkret definieren wir in den Verhaltensprinzipien unseren Anspruch an die Lieferanten in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutzes und Antikorruption. Es ist unser Ziel, diese Ansprüche als festen Bestandteil in jeden Vertragsabschluss mit Lieferanten des ENTEGA-Konzerns zu integrieren.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für den ENTEGA-Konzern. Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es eines menschenrechtlichen Risikomanagementsystems, das derzeit im Aufbau ist. In diesem Zusammenhang müssen wir eine Grundsatzerklärung abgeben, eine Risikoanalyse bezüglich unserer Lieferanten und eigener Geschäftsaktivitäten erstellen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Hoch-Risiko-Fälle definieren und deren Wirksamkeit kontrollieren. Zusätzlich müssen wir ein Beschwerdeverfahren etablieren und einen jährlichen Bericht veröffentlichen. Begleitend wird ein Schulungskonzept für diejenigen erarbeitet, die die potenziellen menschenrechtlichen Risiken beispielsweise durch Einkaufsentscheidungen beeinflussen können. 

Ende 2023 veröffentlichten wir die Grundsatzerklärung zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den eigenen Geschäftsaktivitäten und in der Lieferkette. Seit diesem Zeitpunkt steht auch das geforderte Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Damit können Menschen, die ihre Menschenrechte durch unsere Geschäftsaktivitäten oder durch Akteure in unserer Lieferkette verletzt sehen, ihre Beschwerden vertraulich melden.

Gemeinsam mit anderen Energieversorgern hat die ENTEGA den Branchendialog "Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft" angestoßen. Der Branchendialog unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit startete am 16. Januar 2023. Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft, Verbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und dem Deutsche Institut für Menschenrechte Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, die spezifischen Risiken zu identifizieren und die Situation in den Herkunftsländern zu verbessern. Dazu verabschiedeten die beteiligten Partner eine Grundsatzvereinbarung. 

Am 13. September 2023 wurde im Rahmen eines Spitzengesprächs in Berlin die erste Publikation mit dem Titel „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“ vorgestellt. Nach und nach traten weitere Unternehmen und Institutionen dem Branchendialog bei. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich seit Gründung regelmäßig und arbeiten in Arbeitsgruppen an den Themen Bauxit-Abbau in Guinea, Wanderarbeitende bei Infrastrukturprojekten sowie politisch-sensible Kontexte bei Photovoltaik in China und Erdgas aus Aserbaidschan.

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