Gleichbehandlungsstelle

Die ENTEGA und ihre Mitarbeiter sind zur nicht diskriminierenden Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet.

Hierzu haben ENTEGA AG und e-netz Südhessen gemäß § 7a Abs.5 EnWG unternehmensintern in einem Gleichbehandlungsprogramm die Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Informationen, zur Festlegung von Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen festgelegt und eine Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Die Gleichbehandlungsstelle überwacht die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms.

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG hat die Gleichbehandlungsstelle jährlich zum 31. März einen Bericht über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu veröffentlichen.

Bericht der Gleichbehandlungsstelle der ENTEGA AG für das Geschäftsjahr 2023
           Stand: 28.03.2024

Gleichbehandlungsprogramm der ENTEGA AG
           Stand: 26.03.2024

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