Fragen & Antworten zur Alarmstufe des Notfallplans Gas
Wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni die Alarmstufe, die zweite Stufe des dreistufigen Notfallplans Gas ausgerufen. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hat und die Lage im Gasmarkt angespannt ist.
Derzeit ist die Versorgung gewährleistet und die ausfallenden Mengen können noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu sehr hohen Preisen.
FAQs zum Thema Gasmangel bei Privatkunden
Was bedeutet die Alarmstufe?
Es ist die zweite Stufe im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung dafür ist eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, die zu einer erheblich verschlechterten Gasversorgungslage führt, aber durch den Markt geregelt werden kann.
Müssen Verbraucher um die Gasversorgung bangen?
Die Gasversorgung ist derzeit gesichert, da im Sommer deutlich weniger Erdgas benötigt wird.
In Blick auf den kommenden Winter geht es darum, alles für möglichst hohe Speicherfüllstände zu tun und die Einspeicherziele zu erreichen, um für den nächsten Winter genügend Energie zu haben. Die Bundesregierung hat die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Industrie aufgerufen, dort wo es geht, heute schon Energie einzusparen. Je mehr Gas heute schon eingespart wird, desto mehr können wir für die Speicherbefüllung nutzen.
In der Alarmstufe kann es je nach Entwicklung der Gasimporte und der Speicherbefüllung zu Konsequenzen für nicht geschützte Kunden wie z. B. Industriekunden kommen.
Privathaushalte, aber z. B. auch Krankenhäuser, soziale Dienste, Polizei und Feuerwehr genießen im Falle eines Engpasses einen besonderen Schutz. Zurückstehen müssten dann bestimmte Industriezweige. Als Folge des Krieges in der Ukraine werden aber dauerhaft höhere Energiepreise erwartet.
Was können Verbraucher im Moment tun?
Gehen Sie bitte verantwortungsvoll mit Ihrem Gas um und reduzieren Sie Ihren Verbrauch dort wo eben möglich. Insbesondere Heizenergie bietet Sparpotential
- Wenn Sie die Raumtemperatur um nur ein Grad absenken, sparen Sie bereits sechs Prozent Energie.
- Tauschen Sie Ihren aktuellen Duschkopf gegen einen Sparduschkopf. Das spart bis zu 250,00 EUR pro Jahr an Heizkosten.
Ein solidarisches Miteinander ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Vermeidung einer weiteren Eskalation.
Was ist der Notfallplan Gas?
Der Notfallplan Gas gilt für Deutschland insgesamt und ist mit der Europäischen Union koordiniert. Er regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage massiv zu verschlechtern droht. Ab einer bestimmten Situation greift der Staat in das Marktgeschehen ein, um die Gasversorgung so lange wie möglich zu sichern und bestimmte Verbrauchergruppen besonders zu schützen.
Welche weiteren Maßnahmen sieht der Notfallplan vor?
Erste Stufe ist die Frühwarnstufe: Es liegen konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Jetzt ist ein Krisenteam zusammengetreten, das die Versorgungslage ständig analysiert und bewertet, um ggf. weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Nach der Frühwarnstufe kann die Alarmstufe ausgerufen werden. Voraussetzung dafür ist eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, die zu einer erheblich verschlechterten Gasversorgungslage führt, aber durch den Markt geregelt werden kann.
Schließlich könnte drittens die Notfallstufe eintreten. Dies ist der Fall, wenn es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder es eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage gibt, die nicht länger allein durch den Markt gelöst werden kann. Dann wird die Gasversorgung durch die Bundesnetzagentur (Bundeslastverteiler) oder die Bundesländer (Lastverteiler) mit staatlichen Maßnahmen sichergestellt. Ziel ist es, den lebenswichtigen Bedarf an Gas unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Kunden zu sichern und Folgeschäden zu minimieren.
Lohnt es sich, noch einen Gashausanschluss legen zu lassen?
Zu der politischen Notwendigkeit, Klimagase und damit die Verbrennung fossiler Brennstoffe zu reduzieren, kommt nun die Unsicherheit, ob die Versorgung mit der Übergangsenergie Erdgas noch gesichert ist und unwägbare Abhängigkeiten in Kauf genommen werden. Nach den klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung sollen ab 2024 nur noch neue Heizungssysteme installiert werden dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Hierfür gibt es hybride Heizungsanlagen mit Erdgas und Solarthermie oder mit einer Wärmepumpe. Welches Heizsystem wirklich sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Rahmenbedingungen ab: Wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Platzverhältnisse gibt es vor Ort? Liegt bereits eine Erdgasleitung vor dem Gebäude? Bitte informieren Sie sich hierzu bei einer Energieberatung z. B. der Effizienz:Klasse GmbH, der Verbraucherberatung oder dem Handwerk.
Verlegt die e-netz Südhessen, der Netzbetreiber der ENTEGA AG, weiterhin Gasnetzanschlüsse?
Wenn Sie sich für einen Gasnetzanschluss interessieren oder sich bereits dafür entschieden haben, sprechen Sie das Team Hausanschlüsse der e-netz Südhessen bitte an. Nähere Informationen finden Sie hier:https://www.e-netz-suedhessen.de/bauen-anschliessen/haus-anschliessen
FAQs zum Thema Gasmangel bei Kunden aus Industrie und Gewerbe
Ist mein Unternehmen von einer Abschaltung betroffen, wer sind die geschützten Kunden?
Das Energiewirtschaftsgesetz definiert in § 53a, welche Kundengruppen und Unternehmungen unter die geschützten Kunden fallen. Neben den Haushaltskunden zählen dazu auch kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird. Hinzu kommen grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr etc.
Welche Kunden sind potenziell von einer Reduzierung oder einer Abschaltung betroffen?
Der dreistufige Notfallplan Gas ermöglicht in der dritten Eskalationsstufe, der Notfallstufe, hoheitliche Eingriffe, die zu einer Reduktion der Mengen und unter Umständen zu einer Abschaltung führen können.
In der Regel sind dies Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung, die nicht den grundlegenden sozialen Diensten zugeordnet werden.
Sollten alle durchgeführten Maßnahmen der Bezugsreduzierung oder Abregelung nicht ausreichen, kann es in einer zweiten Phase der Notfallstufe auf Anweisung des Bundeslastverteilers, der Bundesnetzagentur, auch zu einer Abschaltung von geschützten Kunden kommen.
In welcher Reihenfolge erfolgt die Reduktion/Abschaltung von Kunden mit Leistungsmessung?
Zurzeit gibt es keine Festlegung im Notfallplan Gas, in welcher Reihenfolge Kunden mit Leistungsmessung im Falle der Feststellung der Notfallstufe reduziert oder abgeschaltet werden.
Die e-netz Südhessen hat als Netzbetreiber der ENTEGA AG in ihrem Netzgebiet alle zwei Jahre die Industriekunden im Netzgebiet angeschrieben und relevante Informationen, wie z. B. Branchenzugehörigkeit, Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung, Ansprechpartner des Unternehmens etc, abgefragt. Diese Informationen sind Grundlage für noch zu erstellende Schaltlisten. Bei den zu treffenden Schaltentscheidungen muss der Netzbetreiber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei vorgehen.
Ich gehöre zur kritischen Infrastruktur und habe eine Leistungsmessung, bin ich geschützt? Wie werde ich behandelt?
Zurzeit gibt es keine Festlegung im Notfallplan Gas, die Kunden der kritischen Infrastruktur bei einer möglichen Abschaltung nicht zu berücksichtigen.
Die e-netz Südhessen hat als Netzbetreiber der ENTEGA AG in ihrem Netzgebiet alle zwei Jahre die Industriekunden angeschrieben und relevante Informationen, wie z.B. Branchenzugehörigkeit, Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung, Ansprechpartner des Unternehmens etc., abgefragt. Diese Informationen sind Grundlage für die zu erstellenden Schaltlisten. Bei den zu treffenden Schaltentscheidungen muss der Netzbetreiber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei vorgehen.
Im Falle einer Gasmangellage wird der Netzbetreiber bei seiner Entscheidungsfindung alle vorliegenden Informationen und z. B. die KRITIS-Liste der Branchenverbände berücksichtigen. Ziel ist es, soziale Verwerfungen und wirtschaftliche Schäden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren.
Sollten Sie als Industriekunde auf die Informationsabfrage Gas der e-netz Südhessen noch nicht geantwortet haben, holen Sie dies bitte umgehend nach. Informationen finden Sie hier: www.e-netz-suedhessen.de/kontaktdaten
Können vorsorglich Kontingente für die Gasversorgung beantragt werden und wo sind diese Anträge frühzeitig zu stellen?
Dies sieht der Gesetzesrahmen nicht vor.
Wie werde ich informiert, ob ich von der Reduktion/Abschaltung betroffen bin?
Die Information erfolgt über die Kontaktdaten, die Sie im Rahmen der Informationsabfrage Gas gemeldet haben. Sollten noch keine Kontaktdaten gemeldet worden sein, können Sie dies nun nachholen: www.e-netz-suedhessen.de/kontaktdaten/
Nur so ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.
Sie haben noch weitere Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info-krisenvorsorge-gas@e-netz-suedhessen.de